„...letztlich ist der Mensch, als Folge oder Krönung der Evolution, nur in der Totalität der Erde begreifbar.“ (Leroi-Gourhan, Hand und Wort, S.22)

Donnerstag, 7. Mai 2015

Maxwell R. Bennett/Peter M.S. Hacker, Die philosophischen Grundlagen der Neurowissenschaften, Darmstadt 3/2015 (2003)

(Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 585 Seiten mit einem Vorwort von Annemarie Gethmann-Siefert, brosch., 49,90 €)

1. Zusammenfassung
2. Fachsprachliche und nichtfachsprachliche Begriffe
3. Denken und Sprechen
4. Phänomenologie und Sprachanalytik
5. Bindungsproblem (Gestaltwahrnehmung)
6. Innen-Außen-Differenz als Kryptokartesianismus
7. Qualia, Seele und das Arrangieren von Dingen
8. Gibt es Willensakte?
9. sprachanalytischer Reduktionismus

Der reduktionistische Molekularismus der Neurowissenschaftler führt dazu, daß sie einzelne Wahrnehmungen in ihre Bestandteile zerlegen. So wird die visuelle Wahrnehmung in den Lichtreiz, wie er auf der Retina durch das einfallende Licht erzeugt wird, in den Transport elektro-chemischer Potentiale durch den Sehnerv und in deren Eintreffen und Verarbeitung im Occipitallappen im hinteren Teil des Gehirns zerlegt. Und das ist noch eine recht grobe Zergliederung der visuellen Wahrnehmung. Deshalb haben die Neurowissenschaftler das Problem, wie die physiologische Zerlegung der visuellen Wahrnehmung ‚im Gehirn‘ wieder zu einem zusammenhängenden ‚Bild‘ zusammengesetzt wird.

Diese Problematik ist schon früh anhand der Farbwahrnehmung diskutiert worden. Dabei ging es darum, daß man den Farbeindruck nicht als eine reale Eigenschaft von Objekten verstand, sondern als eine subjektive Zutat. Solche subjektiven Zutaten nannte man dann „Qualia“. Um diese Qualia und später auch die Bildwahrnehmung zu erklären, ging man schon im 18. Jhdt. von einer besonderen Bewußtseinsfunktion aus, die die verschiedenen spezialisierten Bewußtseinsbereiche überblickt und steuert, und nannte sie den „sensus communis“. Die Neurowissenschaftler sprechen vom „Bindungsproblem“, worin zum Ausdruck kommt, daß verschiedene Funktionen zu einer ganzheitlichen Wahrnehmung zusammengefügt werden müssen. (Vgl. Bennett/Hacker 3/2015, S.20f.) Im Rahmen dieses Blogs bezeichne ich die Bewußtseinsleistung, um die es hier geht, immer als ‚Gestaltwahrnehmung‘.

Bennett/Hacker ordnen das Bindungsproblem der Homunkulus-Problematik zu, von der in diesem Blog auch schon öfter die Rede gewesen ist. Der sensus communis funktioniert dabei wie ein innerer Homunkulus, der die ganze physiologische Maschinerie des Gehirns steuert. (Vgl. Bennett/Hacker 3/2015, S.40 und S.94, Anm.124) Letztlich führen sie das Bindungsproblem auf einen verworrenen Sprachgebrauch zurück, bei dem die Charakteristika von ‚äußeren‘ Objekt-Wahrnehmungen auf ‚innere‘ Gehirnfunktionen übertragen werden, so als könne das Gehirn selbst als Wahrnehmungssubjekt auftreten. Das ist aber ein „mereologischer Fehlschluss“. (Vgl. Bennett/Hacker 3/2015, S.105) Man darf keine Eigenschaften, die sinnvoll nur auf ein Lebewesen bzw. eine Person als Ganzes bezogen werden können, auf eines seiner Teile, wie etwa das Gehirn, übertragen.

Im Rahmen meines Blogs habe ich diesen Fehlschluß immer als Korrelationsproblem thematisiert, womit ich mich dagegen wandte, einzelne neuronale Aktivitäten kausal mit Bewußtseinsphänomenen zu verbinden. Dabei sind diese verschiedenen neuronalen Aktivitäten auch nichts anderes als ebenso viele, unsere Wahrnehmungen und Aktivitäten steuernde Homunkuli.

Bennett/Hacker sprechen in diesem Zusammenhang von der problematischen Vorstellung einer ‚inneren‘ Repräsentation von Außenweltwahrnehmungen (vgl. Bennett/Hacker 3/2015, S.315), so als befände sich im Gehirn irgendwo eine Art Kino, in dem jemand vor sich auf eine Leinwand starrt und die darüber flimmernden Bilder der Außenwelt zur Kenntnis nimmt. Diese ‚Repräsentationen‘ sind, wie Bennett/Hacker sich ausdrücken, mit einem „Kausalsinn“ verbunden (vgl. Bennett/Hacker 3/2015, S.188), d.h. sie ‚steuern‘ unser außenweltliches Verhalten.

Mit dem Begriff der Repräsentation, also mit der eine Außenwelt repräsentierenden inneren Welt, ist die Vorstellung verbunden, daß das Gehirn wie ein ‚Speicher‘, im Sinne eines Gedächtnisspeichers, Informationen über die Außenwelt sammelt und aufbewahrt. (Vgl. Bennett/Hacker 3/2015, S.212, 217) Dazu gehört auch die Vorstellung von einem „neuralen Code“, die Bennett/Hacker ebenfalls auf einen verworrenen Sprachgebrauch zurückführen: „Denn ein Code ist ein Verfahren zur Verschlüsselung eines sprachlichen Ausdrucks (oder jeder anderen Repräsentations- bzw. Darstellungsform), das Regeln gehorcht, die auf Konventionen beruhen.()“ Bennett/Hacker 3/2015, S.222) – Das Gehirn ist weder ein Wahrnehmungssubjekt, noch ist es dazu befähigt, Informationen zu sammeln oder Codes zu entziffern.

Von hierher wird es verständlich, warum Bennett/Hacker so viel Wert darauf legen, zwischen Wahrnehmung und Empfindung zu unterscheiden. (Vgl. Bennett/Hacker 3/2015, S.159 und 165) Sie wollen der Versuchung, die innere Wahrnehmung analog zur äußeren Wahrnehmung zu verstehen, einen klaren begrifflichen Riegel vorschieben. Dieses Anliegen ist sehr verständlich, und deshalb möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal ergänzen, daß der Begriff der Apperzeption, wie ich ihn in diesem Blog immer verwende, nicht im Sinne einer Verdopplung der Objektwahrnehmung verstanden werden darf. Kants Begriff der Apperzeption verweist auf die Notwendigkeit, daß unsere Wahrnehmungen nur dann bewußte und im prägnanten Sinne unsere eigenen Wahrnehmungen sind, wenn wir ihnen ein „Ich denke“ hinzufügen können. Bei diesem „Ich denke“ handelt es sich zwar um eine Hinzu-Wahrnehmung, also eine Ap-Perzeption, aber sie beinhaltet nicht die Vorstellung eines inneren Homunkulus, der sich seine Wahrnehmungen betrachtet, so wie wir in der Außenwelt Tiere, Gegenstände und andere Außenweltphänomene wahrnehmen.

Dabei ist zu beachten, daß wir auch unsere inneren Phänomene wie Gedanken oder Gefühlszustände in diesem Sinne bewußt wahrnehmen können müssen, um sie zu haben und mit ihnen arbeiten zu können. Bei aller Leugnung der Innenwelt kommen auch Bennett/Hacker gelegentlich auf die Notwendigkeit eines „intransitiven Bewußtseins“ zurück, dessen Funktionen sie ähnlich beschreiben wie die Kantische Apperzeption, auf die sie übrigens an keiner Stelle verweisen. So heißt es z.B.: „Mein eigenes (intransitives) Bewusstsein ist kein möglicher Erfahrungsgegenstand für mich, sondern eine Voraussetzung für jedwede Erfahrung.()“ (Bennett/Hacker 3/2015, S.332) (Vgl. Tafel III in meinem Post vom 03.05.2015) – Und an einer anderen Stelle heißt es, daß „jede Zuschreibung transitiven Bewusstseins voraussetzt, dass das Wesen in gewissem Maße intransitiv bewusst (‚bei intransitivem Bewusstsein‘) ist“. (Vgl. Bennett/Hacker 3/2015, S.411)

Wieder an einer anderen Stelle weisen Bennett/Hacker darauf hin, daß es zwar keine innere Wahrnehmung gibt, daß man seinen Gefühlen aber dennoch seine Aufmerksamkeit zuwenden kann: „Sich mit den eigenen Gefühlen zu befassen heißt nicht, dass man die eigenen Gefühle wahrnimmt; es heißt vielmehr, dass man ihnen Beachtung schenkt.“ (Bennett/Hacker 3/2015, S119) – Eine solche „Beachtung“ kann man durchaus auch als eine Form der Achtsamkeit verstehen, also als Form einer nicht zwischen Subjekt und Objekt trennenden meditativen Einstellung.

Bennett/Hackers sprachkritische Ermahnungen, charakteristische Merkmale der Außenweltwahrnehmung nicht auf Empfindungen, Affektionen und andere Bewußtseinszustände zu übertragen, sind also sehr berechtigt. Indem sie dabei aber alle Innenweltphänomene leugnen, schießen sie einfach übers Ziel hinaus, und es ist auch keineswegs durch die Standardverwendung im Sinne des Alltagssprachgebrauchs gedeckt. Und wenn sie gegen die Vorstellung einer inneren „Bildwahrnehmung“ einwenden, daß es Bilder im eigentlichen Sinne nur in Form von Gemälden oder Photographien gäbe und unsere Gedanken und Affektionen deshalb keine Bilder seien (Vgl. Bennett/Hacker 3/2015, S.183), übersehen sie die eigentliche Analogie, auf die es hier ankommt.

Die Analogie, auf die es bei der Übertragung der äußeren Bildwahrnehmung auf die inneren ‚Wahrnehmungen‘ ankommt, besteht in einer gemeinsamen Differenz zum gesprochenen Wort. Das gesprochene Wort ist artikuliert und syntaktisch gegliedert. Es erstreckt sich über eine lineare Reihe von einzelnen Ausdrücken. Bilder hingegen ermöglichen vielfältige Perspektiven auf einen gleichbleibenden Hintergrund. Man kann Bilder auf viele verschiedene Weisen fokussieren, die sich in Worten nicht vollständig erfassen lassen. Deshalb bezeichnet Leroi-Gourhan Bilder als mehrdimensional, während die Sprache nur eindimensional ist. (Vgl. meinen Post vom 02.03.2013) Diese Mehrdimensionalität trifft auf ‚innere‘ wie ‚äußere‘ Bildwahrnehmungen zu.


Deshalb möchte ich gegen Bennett/Hackers Sprachkritik weiterhin an der Unterscheidung zwischen einer inneren Wahrnehmung im Sinne einer Bildwahrnehmung und einer äußeren Wahrnehmung im Sinne einer Objektwahrnehmung festhalten. Diese Unterscheidung geht einher mit einer Grenzbestimmung zwischen innen und außen (innere Wahrnehmung / äußere Wahrnehmung), zwischen meinen und sagen (vorsprachliches Denken / Denken als Sprechen) und zwischen einem Ganzem und seinen Teilen, wobei das Ganze beides meint, nämlich die innere wie äußere Wahrnehmung eines Menschen, während mit den Teilen die gegliederte Rede des sprachlichen Denkens gemeint ist. Darauf werde ich im nächsten Post zu sprechen kommen.

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