„...letztlich ist der Mensch, als Folge oder Krönung der Evolution, nur in der Totalität der Erde begreifbar.“ (Leroi-Gourhan, Hand und Wort, S.22)

Sonntag, 10. Mai 2015

Maxwell R. Bennett/Peter M.S. Hacker, Die philosophischen Grundlagen der Neurowissenschaften, Darmstadt 3/2015 (2003)

(Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 585 Seiten mit einem Vorwort von Annemarie Gethmann-Siefert, brosch., 49,90 €)

1. Zusammenfassung
2. Fachsprachliche und nichtfachsprachliche Begriffe
3. Denken und Sprechen
4. Phänomenologie und Sprachanalytik
5. Bindungsproblem (Gestaltwahrnehmung)
6. Innen-Außen-Differenz als Kryptokartesianismus
7. Qualia, Seele und das Arrangieren von Dingen
8. Gibt es Willensakte?
9. sprachanalytischer Reduktionismus

Zu den wirklich beeindruckenden und für mich persönlich überraschenden Ergebnissen der Bennett/Hackerschen Sprachanalysen gehört der Nachweis, daß es keine Willensakte gibt. (Vgl. Bennett/Hacker 3/2015, S.305f.) Das hört sich auf den ersten Eindruck gleichermaßen seltsam wie politisch gefährlich an, denn die Leugnung von Willensakten scheint zugleich auch die Leugnung von Willensfreiheit zu implizieren. Bennett/Hacker zeigen aber, daß das keineswegs so ist.

Tatsächlich ist es eher so, daß wir gemeinhin unseren einzelnen Willensakten eine viel zu große Bedeutung für unser Handeln zubilligen, wie eigentlich jeder, der schon mal zum Jahresende gute Vorsätze für das neue Jahr gefaßt hat, sehr wohl weiß. In der Regel sind alle guten Vorsätze am ersten Tag des neuen Jahres schon wieder vergessen. Letztlich handelt es sich bei Willensakten in den meisten Fällen um irgendwelche spontanen Impulse, die kurz aufflackern und schnell wieder verschwinden. Bennett/Hacker unterscheiden deshalb zwischen Willensakten und Willensstärke: „Willensakte gibt es durchaus. Akte nämlich, die wir unter großen Anstrengungen vollbringen, um unser Widerstreben oder unsere Handlungsschwierigkeiten zu überwinden, welche sich für gewöhnlich bei widrigen Umständen einstellen.“ (Bennett/Hacker 3/2015, S.305)

Wer mit „Entschlossenheit und Beharrlichkeit“ „seine Ziele gegen widrige Umstände“ durchsetzt, legt ein unbestreitbares Zeugnis für seine Willenskraft und damit für Willensfreiheit an den Tag. (Vgl. ebenda) Punktuelle Willensakte, wie sie Neurowissenschaftler – etwa in den Experimenten von Benjamin Libet (1916-2007; vgl. meinen Post vom 09.07.2013) – immer wieder anhand einzelner neuronaler Aktivitäten zu lokalisieren versuchen, sind für das Handeln des Menschen tatsächlich relativ bedeutungslos. Bennett/Hacker argumentieren, daß die Suche nach dem primären Willensakt zu einem unendlichen Regreß führt. (Vgl. Bennett/Hacker 3/2015, S.305f.) Letztlich ist damit immer auch die Vorstellung von einem verursachenden und steuernden Homunkulus irgendwo im Gehirn verbunden.

Für das, was wir als Willensakt bezeichnen und was wir mit Willensfreiheit gleichsetzen, haben Bennett/Hacker ein anderes Wort, das den Sachverhalt weit besser auf den Punkt bringt: das akteuriale Bewußtsein, das sie dem Zuschauerbewußtsein gleichstellen, nur daß wir hier niemand anderem, sondern uns selbst beim Handeln zuschauen (vgl. Tafel III in meinem Post vom 03.05.2015): „Hier weiß der Akteur, was er tut, und widmet sich der Sache. Er handelt intentional und sein Wissen über das, was er tut, oder über das, was er zumindest zu tun versucht, ist nicht von der Beobachtung abgeleitet, wie es das Wissen darüber, was eine andere Person tut, für gewöhnlich ist.“ (Bennett/Hacker 3/2015, S.339)

Schlichter und zugleich zutreffender kann eine Definition für Willensfreiheit kaum ausfallen.

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